Vom 20.01. bis 31.01.2014 läuft unsere Gewinnspiel-Aktion bei Twitter: wir stellen jeweils montags eine Frage aus dem Themenbereich Minijobs und losen wöchentlich unter den richtigen Antworten aus.
Wie läuft das Quiz ab?
Montagvormittag twittert @MinijobZentrale eine Frage – die Antwortmöglichkeiten finden Sie in dem Bild zum Tweet und nehmen durch eine Reply mit der Antwortoption „a“ oder „b“ am Gewinnspiel teil. Eine Teilnahme am Quiz ist bis zum darauf folgenden Freitag um 9 Uhr möglich; eine Person kann nur einmal pro Quizfrage, mit nur einem Account, teilnehmen. Das Twitter-Team der Minijob-Zentrale lost wöchentlich unter den richtigen Antworten zehn Gewinner aus und benachrichtigt diejenigen über Twitter. Die Gewinne versenden wir per Post; Ihre Adressdaten können uns die Gewinner per E-Mail unter Minijob-Twitter@kbs.de mitteilen.
Was kann man gewinnen?
Diesen Bildschirmreiniger (Stückpreis 0,94 Euro):
Teilnahmebedingungen auf einen Blick:
- Veranstalter des Gewinnspiels ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Minijob-Zentrale.
- Das Gewinnspiel wird nicht von Twitter organisiert, gesponsert oder unterstützt, daher sind alle Fragen und Kommentare zum Gewinnspiel an das Twitter-Team der Minijob-Zentrale und nicht an Twitter zu richten.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
- Teilnehmen kann jede natürliche Person ab dem Alter von 18 Jahren.
- Pro Person kann pro Quizfrage nur eine Teilnahme, mit nur einem Account, erfolgen.
- Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
- Eine Antwort auf die montags gestellte Frage der Woche ist per Antwort auf den Tweet bis zum folgenden Freitag um 9 Uhr möglich.
- Für den Inhalt der getwitterten Beiträge zum Gewinnspiel sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Das Team der Minijob-Zentrale behält sich vor, beleidigende, diskriminierende, volksverhetzende, gewaltverherrlichende, pornografische oder andere gegen die Twitter-Richtlinien verstoßende Inhalte an Twitter zu melden.
- Unter allen richtigen Antworten wird ausgelost und die Gewinner freitags bekanntgegeben.
- Gewinne werden nicht in bar ausgezahlt.
- Die Gewinner werden über Twitter durch eine Erwähnung des Nutzernamens in einem mit dem Hashtag #mjzwinner versehenen Tweet benachrichtigt.
- Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Accountname im Fall eines Gewinns in den Tweets von @MinijobZentrale veröffentlicht wird.
- Mit der Teilnahme am Gewinnspiel verpflichten sich die User nicht, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen oder in Werbemaßnahmen einzuwilligen.
- Persönliche Daten, die uns in diesem Zusammenhang per E-Mail mitgeteilt werden, werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels erhoben, nicht für andere Zwecke verwendet und nach Ende des Gewinnspiels gelöscht.
- Bitte senden Sie uns Ihre Adressdaten im Sinne des Datenschutzes ausschließlich nach Aufforderung per E-Mail an Minijob-Twitter@kbs.de und posten keine persönlichen Daten öffentlich bei Twitter.
- Die Minijob-Zentrale behält sich vor, das Gewinnspiel bei unvorhergesehenen Umständen, insbesondere wenn das Gewinnspiel aus technischen oder anderen Gründen nicht planmäßig ablaufen kann, abbrechen oder beenden zu können.
- Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
